§ 95 AMG.
Klare Position: pinning ist eine Informationsplattform. Wir verkaufen, vertreiben oder bewerben keine Arzneimittel oder Research Chemicals.
Last updated · 11. August 2026
Kurzfassung: pinning betreibt keinen Handel mit Arzneimitteln oder arzneimittelähnlichen Substanzen. Wir sind kein Apotheker, kein Importeur und kein Vermittler. Alle Inhalte dienen ausschließlich der Information.
Was § 95 AMG regelt
§ 95 Arzneimittelgesetz (AMG) stellt unter anderem unter Strafe, wer Arzneimittel ohne Zulassung in Verkehr bringt, verschreibungspflichtige Stoffe abgibt, ohne dazu befugt zu sein, oder gefälschte Arzneimittel handelt. Verstöße können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden — in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren.
Was pinning ist
- Eine Software zur Eigendokumentation persönlicher Peptid-Zyklen
- Ein Rekonstitutions-Rechner für mathematische Volumenberechnungen
- Eine Nachschlage-Sektion zu publizierten Halbwertszeiten und Lagerungshinweisen — hinter dem Login, ohne Dosierungsprotokolle
- Ein Foto-Kalorienschätzer für die eigene Ernährungsdokumentation
Was pinning ausdrücklich NICHT ist
- Kein Verkäufer, Vermittler oder Distributor von Arzneimitteln
- Kein Apotheker, Arzt oder medizinischer Berater
- Keine Bezugsquelle für verschreibungspflichtige oder zulassungspflichtige Substanzen
- Kein Werbeträger für Arzneimittel im Sinne des HWG (Heilmittelwerbegesetz)
Kein Marktplatz, keine Anbieterbewertungen
pinning hostet keine nutzergenerierten Inhalte über Anbieter oder Bezugsquellen. Die früheren Anbieterbewertungen und der Mitglieder-Marktplatz wurden vollständig entfernt — aus der App und von der Website. Es gibt damit:
- keine Anbieterverzeichnisse, Bewertungen, Preisangaben oder Bezugshinweise
- keine Provisionen, Affiliate-Gebühren oder Kickbacks — es gab nie welche
- keine Links auf Bestellseiten Dritter
- keine öffentlichen Beiträge: was Sie in pinning eintragen, sehen nur Sie (Row-Level Security je Datensatz)
Die Verantwortung für die rechtliche Bewertung eines Erwerbs, Imports oder Besitzes einer Substanz liegt vollständig bei der Nutzer:in. Wir empfehlen ausdrücklich, keine Substanzen zu erwerben, deren Erwerb, Besitz oder Verwendung in der eigenen Jurisdiktion verboten oder verschreibungspflichtig ist.
Wissensdatenbank — Information ist keine Aufforderung
Die Compound-Atlas-Inhalte fassen öffentlich zugängliche wissenschaftliche Literatur zusammen. Sie stellen weder eine Aufforderung zum Erwerb noch eine Anleitung zur Anwendung dar. Viele beschriebene Substanzen sind in der EU nicht als Arzneimittel zugelassen und dürfen nicht zu Heilzwecken eingesetzt werden.
Keine medizinische Beratung
Sämtliche Inhalte auf pinning.info — einschließlich Rechner-Ergebnisse, Halbwertszeit-Visualisierungen, Compound-Beschreibungen und Stack-Hinweise — ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Konsultieren Sie vor jeder gesundheitsrelevanten Entscheidung eine approbierte Ärzt:in oder Apotheker:in.
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
pinning betreibt keine Werbung für Arzneimittel im Sinne des HWG. Es werden weder Wirkversprechen ausgesprochen noch konkrete Anwendungsempfehlungen für nicht zugelassene Substanzen gegeben.
Das schlägt bis in die Produktdarstellung durch: In der Außenkommunikation — App-Store- Eintrag, Startseite, Anzeigen — wird keine Substanz benannt und keine Wirkung behauptet. Das ist kein Stilmittel, sondern die Konsequenz aus § 3a HWG (Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig) und § 10 Abs. 1 HWG (Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist verboten). Die App heißt im Store deshalb „injection tracker" und nicht nach einer Substanzklasse.
Die Nachschlage-Sektion ist aus demselben Grund nur nach Anmeldung erreichbar und enthält keine Dosierungsprotokolle: Halbwertszeit und Lagerung sind Sachangaben, eine Dosierungsempfehlung wäre Anwendungsberatung — und würde die App zusätzlich in Richtung Medizinprodukt (MDR, EU 2017/745) verschieben.
Compliance-Kontakt
Bei Fragen zur Compliance oder Hinweisen auf vermeintliche Verstöße: compliance@pinning.info
Diese Hinweisseite stellt selbst keine Rechtsberatung dar. Letztgültige Auslegung des § 95 AMG obliegt den deutschen Gerichten.